“Feuerwehrführerschein” beschlossene Sache

Wie man heute auf rettungsdienst.de lesen konnte, hat das Bundeskabinett die Ausnahmeregelung für den sog. “Feuerwehrführerschein” gestern genehmigt.

Hintergrund ist, dass es Besitzern der Führerscheinklasse B  nicht mehr erlaubt ist, Fahrzeuge über 3,5t zu bewegen. Dies führte in der Vergangenheit häufig zu hohen Ausgaben in den Gemeinden, da der teure Führerschein der Klasse C (bzw. CE), der für LKW nötig ist, von diesen übernommen wurde.

Eine Ausnahme im Gesetz wird es schon bald möglich machen, dass Angehörige der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes, nach einer verkürzten Zusatzausbildung, ebenfalls Fahrzeuge bis 7,5t bewegen dürfen. Sowohl Ausbildung als auch Prüfung dürfen organisationsintern durchgeführt werden.

Die OG Neutraubling war auch von dem bisherigen Problem betroffen, da nur wenige der aktiven Mitglieder, von den jüngeren Aktiven so gut wie niemand, unseren LKW bewegen durfte.

Dieser Eintrag wurde am Montag, Juni 22nd, 2009 um 20:55 gepostet und ist abgelegt unter Presse. Sie können die Antworten über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Homepage hierher setzen.

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar